Notar unterschlägt 2,5 Millionen - Immobilienhai mit weißer Weste
So schauts nach der Pleite oft aus: damals -
hier der nicht fertiggestellte Rohbau in der Alten Stoeckener Strasse 47
Im Frühjahr 1992 wird eine zu bauende
Eigentumswohnanlage in Hannover mit
insgesamt 65 Wohneinheiten über einen bundesweit organisierten
Strukturvertrieb an insgesamt 63 EigentümerInnen verkauft.
Dieser Strukturvertrieb organisiert zusammen mit dem Bauträger den
gesamten Ablauf:
Notarielle Abwicklung und
Verbriefung, Bereitstellung der Finanzierung über diverse namhafte Banken
(die sich nicht scheuen, "AnlegerInnen" mit einem
Brutto-Monatseinkommen von
DM 2.500.- ein "Steuersparmodell" zu finanzieren...), Vergabe eine
Vermietgarantie und so weiter.
Die vertraglich festgeschriebene erste Kaufpreisrate in Höhe von 30% des
Kaufpreises wird Mitte 1992 bei Baubeginn fällig und von allen
EigentümerInnen auf das hierfür eingerichtete Anderkonto des Hamburger
Notars überwiesen. Diese Erstraten waren, wie beurkundet, zur
Tilgung der Globalgrundschuld des Bauträgers an die grundschuldführende Bank
in Hamburg weiterzuleiten.
Statt jedoch den Gesamtbetrag der ersten Kaufpreisraten in Höhe von DM 2,4
Millionen an die grundschuldführende Bank zur Tilgung weiterzuleiten,
unterschlägt der Notar die auf seinem Anderkonto geparkten Gelder und zahlt
sie nach eigenen Angaben direkt an den Bauträger aus. Die
Behauptung des Notars, die Gelder durften mit Genehmigung und in Absprache
mit der Bank direkt dem Bauträger zur Verfügung gestellt werden, konnte
nie belegt und nachgewiesen werden (wobei es merkwürdig scheint, daß der
Verantwortliche in der Bank Hamburg zwischenzeitlich "versetzt"
wurde...).
Durch Verschleierung und Desinformation des Notars wurde dieser Tatbestand
zudem erst Ende 1994 bekannt, nachdem der Bauträger in Konkurs gegangen
war
(und natürlich zwischenzeitlich wieder mehrere neue Firmen aufgemacht hat,
sein Wohnsitz ist z.Zt. in Spanien...) und die grundschuldführende Bank
Anspruch auf das im Rohbau befindliche Objekt anmeldete.
Merkwürdig bleibt, daß der Bank bis zu diesem Zeitpunkt (Ende 1994)
offenbar nicht aufgefallen war, daß die Gelder aus der ersten Kaufpreisrate,
immerhin 2,4 Millionen Mark, nicht eingegangen waren.
1995 verklagten die Eigentümer, die sich inzwischen zu einer
BGB-Gesellschaft organisiert und den Bau in Eigenregie unter erheblichen
Mehrkosten fertiggestellt hatten, den Notar auf Rückzahlung der
ersten Kaufpreisrate nebst den entstandenen Kosten und Zinsen sowie den
entgangenen Mieteinnahmen (daß der Mietgarantievertrag des Bauträgers nie
zahlte, versteht sich wohl von selbst...).
Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.03.1996 besagt
zwar, daß "...der Notar in grober Weise gegen seine Amtspflicht verstoßen
hat...", den Käufern aber kein echter Schaden entstanden sei. Diese mögen
sich doch bitte an ihre finanzierenden Banken wenden.
Die Käufer beschritten die nächste Klageinstanz vor dem Hanseatischen
Oberlandesgericht in Hamburg. Einige der käuferfinanzierenden Banken (die ja
nach dem ersten Urteil die erste Kaufpreisrate nochmals zahlen müßten)
schließen sich dieser Klage als Nebenintervenienten an. In einer mündlichen
Verhandlung am 26. August 1997 wird festgestellt, daß "...der Notar eine
Pflichtverletzung gegenüber den Banken und den Käufern begangen hat und für
den Schaden sowie für die Folgeschäden haftbar ist...".
Das OLG empfiehlt zudem einen Vergleich mit 2/3 der ersten Kaufpreisrate und
einer Erstattung von DM 560.000.- für die Nebenkosten und Zinsen. Das Urteil
des Landgerichts wird damit in wesentlichen Punkten aufgehoben.
Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts wird am 4. September 1998
verkündet und bekräftigt so das schuldhafte Verhalten des Notars.
Offengelassen wird jedoch, ob der Notar vorsätzlich oder "nur" grob
fahrlässig gehandelt hat.
Deshalb verklagt der Notar, der sich zwischenzeitlich als mittellos
darstellt, seine Haftpflichtversicherung auf Regulierung des entstandenen
Schadens. Diese weist die Schadensregulierung mit Verweis auf die mögliche
Vorsätzlichkeit seines Handelns umgehend zurück. Auch das Revisionsurteil,
das auf Betreiben von Lafrentz entstanden ist, weist am 11. März 1999 die
Zahlungspflicht der Haftpflichtversicherung zurück.
Der Gesamtschaden lag zu diesem Zeitpunkt bei rund 3 Millionen Mark.
Zu erläutern ist, daß Notare in zweifacher Hinsicht versichert sein müssen:
a. Zum Ausgleich von Schäden
aus fahrlässigem Verhalten müssen sie eine
entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen und
b. Zum Ausgleich von Schäden,
die durch grob fahrlässiges oder gar
vorsätzliches Verhalten von Notaren entstehen, gibt es in Hamburg den so
genannten "Vertrauensschadensfonds der Notarkammer".
Dieser von den die Kläger vertretenden Anwälten zum Ausgleich des Schadens
angerufene "Vertrauensschadensfonds" erklärte sich jedoch zunächst für
nicht
zuständig und lehnte ohne Begründung jede Zahlung ab.
Statt dessen finanziert diese Institution nach Angaben des Anwalts von
Lafrentz dem mittlerweile nach eigenen Angaben "mittellosen" Notar die
Möglichkeit nochmals in eine langwierige Revision vor den Bundesgerichtshof
zu gehen.
Zwischenzeitlich gibt es zwar, nach massiver Drohung von seiten der
Klägergemeinschaft, zwar die Bereitschaft, zu regulieren, immer wieder aber
werden vermeintlich fehlende formale Voraussetzungen angeführt, um die
Regulierung weiter zu verzögern.
Zudem wird diese eventuelle Regulierung nur diejenigen EigentümerInnen
treffen, deren Banken in Revision gegangen sind. Die anderen (schließlich
gilt für diese das Urteil des LG Hamburg) versuchen, von ihren
finanzierenden Banken zumindest die erste Kaufpreisrate zurückzuerhalten.
Diese versuchen, sich totzustellen oder erklären sich für nicht zuständig,
so daß in einigen Fällen sicherlich der Klageweg zu beschreiten sein wird.
Viele der Käufer sind inzwischen mit Schulden überlastet und stehen kurz vor
oder im finanziellen Ruin. Erste Zwangsversteigerungen und Pfändungen sind
bereits durchgeführt.
Fazit: Der
offensichtlich in Absprache mit dem betrügerischen Bauunternehmer
Bernd Jochens agierende Notar wird bislang nicht
nachhaltig für seine Untaten zur Verantwortung gezogen. Manchmal drängt sich
der Verdacht auf, daß er von Justiz und anderen Institutionen (zwar haben
die Käufer einen "Titel" gegen den Notar, aber eine Pfändung, so
wurde uns
mitgeteilt, dauere mindestens ein halbes Jahr...) zumindest mit
Samthandschuhen angefaßt werden soll.
Kontakt: WEG Alte Stöckener Straße 47,
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